Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lörracher Hütte
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Lörracher Hütte durch die Lörracher Hütte GbR (nachfolgend „Vermieter“ genannt), Maria-Theresia-Str. 8, 79102 Freiburg. Vermietet wird die Hütte jeweils nur an eine Gruppe pro Zeitraum mit einer Maximalbelegung von 15 Personen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Buchung und Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die vom Gast bestätigte Buchung von Seiten der Vermieter schriftlich per E-Mail bestätigt wurde. Mit der Buchungsbestätigung werden diese AGBs Bestandteil des Mietvertrages.
3. Mietobjekt, Nutzung und Personenzahl
Die Lörracher Hütte wird an jeweils eine Gruppe mit bis zu 15 Personen vermietet. Das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf dem Grundstück bedarf der Genehmigung durch die Vermieter. Haustiere sind auf der Lörracher Hütte nicht erlaubt, auch nicht kurzfristig für Besucher der Gäste. Die Hütte ist damit für Tierhaar-Allergiker geeignet. Die Hütte ist nicht barrierefrei. Im Winter erreicht man die Hütte nicht direkt – weder mit dem Auto noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mieter sollten körperlich in der Lage sein, ca. 300 Meter entlang bzw. neben der gespurten Skipiste bergauf zu laufen. Für den Aufstieg werden rutsch- und wasserfeste Schuhe und – je nach Tageszeit – eine Taschenlampe empfohlen. Die Schneeraupen können abends unterwegs sein, sind aber von Weitem gut sichtbar.
4. Mietdauer und Mindestaufenthalt
– Die Mindestmietdauer ist abhängig von der Saison (siehe „Preise & Konditionen“). Sie beträgt außerhalb der baden-württembergischen Schulferien 3 Nächte. Innerhalb der baden-württembergischen Schulferien beträgt die Mindestmietdauer 5 Nächte.
– Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr, die Abreise bis spätestens 12:00 Uhr. Abweichungen davon sind im Einzelfall in Absprache mit den Vermietern möglich. In der Skisaison wird eine Anreise nach Schließung der Skilifte empfohlen, meist gegen 16:30.
5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
– Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste (siehe „Preise & Konditionen“).
– Anzahlung: 20 % des Grundbetrags sind innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung fällig.
– Restzahlung: Zahlungseingang spätestens 1 Tag vor Anreise.
Bei nicht-fristgerechtem Zahlungseingang kann der Vertrag von Seiten der Vermieter aufgehoben und eine Stornogebühr gemäß Ziff. 7 erhoben werden.
6. Beschädigungen/ Kaution
Die Lörracher Hütte ist keine Partyhütte! Für Beschädigungen oder Verluste von Einrichtungen und Inventar der Hütte, die durch die Mieter verursacht wurden, haften die Mieter. In diesem Fall steht der Hütte Schadenersatz für den Ersatz bzw. die Wiederherstellung der Einrichtung zu. Die Vermieter erheben eine Kaution in Höhe von 500 Euro. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Hütte (siehe Ziff. 8) spätestens 7 Tage nach Abreise zurückerstattet.
7. Rücktritt/ Stornierung durch Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich per Mail erfolgen an: info@loerracher-huette.de. Im Falle einer Stornierung werden folgende Gebühren fällig:
– bis 50 Tage vor Anreise: kostenfrei
– 28 bis 49 Tage vor Anreise: 40 % des Gesamtmietpreises
– 14 bis 27 Tage vor Anreise: 60 % des Gesamtmietpreises
– 7 bis 13 Tage vor Anreise: 80 % des Gesamtmietpreises
– ab 6 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtmietpreises
Empfehlung: Das Abschließen einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, insbesondere bei unsicherer Wetterlage in der Wintersaison. Eine Schneegarantie oder Garantie laufender Lifte und gespurter Pisten in der Wintersaison gibt es nicht.
8. Rückgabe der Hütte/ Reinigung
– Die Hütte ist in besenreinem Zustand zu übergeben (Böden gefegt, Teppiche gesaugt, Tische sauber, Geschirr gespült, Müll entsorgt).
– Bei grober Verschmutzung oder Beschädigung wird der Mehraufwand in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet.
– Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
9. Pflichten der Mieter
– Die Mieter verpflichten sich, das Mietobjekt und Inventar pfleglich zu behandeln und Schäden unaufgefordert zu melden.
– Rauchen und die Nutzung von Feuer außerhalb des Kamins und Herdes (z. B: Kerzen) sind in der Hütte strikt verboten!
– E-Bikes dürfen auf Grund der Brandgefahr der Akkus nicht innerhalb der Hütte abgestellt oder geladen werden.
10. Rücktritt durch die Vermieter
Die Vermieter können vom Vertrag zurücktreten, wenn:
– die Mieter ihre Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht erfüllen,
– die Hütte durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Sturm, Schneebruch, technische Defekte) unbewohnbar wird.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet; weitere Ansprüche der Mieter bestehen nicht.
11. Haftung
Die Haftung der Vermieter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für mitgebrachte Gegenstände der Mieter übernehmen die Vermieter keine Haftung.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Mieter werden zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist (z. B. Meldepflicht bei Gemeinden). Weitere Infos zum Datenschutz siehe „Datenschutz“.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen den Vermietern und den Mietern wird nach deutschem Recht geschlossen. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten bestimmt sich nach dem Geschäftssitz der Valjanow Valjanow Wunderlich GbR.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, so treten an ihre Stelle Bestimmungen, die auf der Grundlage geltender gesetzlicher Regelungen dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen nahekommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB bleiben davon unberührt.